Erwägungsgrund 1 32024D0633BESCHLUSS (GASP) 2024/633 DES RATES vom 19. Februar 2024 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32023D0388BESCHLUSS (GASP) 2023/388 DES RATES vom 20. Februar 2023 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32025D0338BESCHLUSS (GASP) 2025/338 DES RATES vom 18. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D0628BESCHLUSS (GASP) 2022/628 DES RATES vom 13. April 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Am 23. Februar 2022 hat der Rat den Beschluss (GASP) 2022/266 erlassen.
Erwägungsgrund 1 32025D0396BESCHLUSS (GASP) 2025/396 DES RATES vom 24. Februar 2025 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die illegale Anerkennung, Besetzung oder Annexion bestimmter nicht von der Regierung kontrollierter ukrainischer Gebiete durch die Russische Föderation
Der Rat hat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/266 angenommen.
Erwägungsgrund 1 32022D1908BESCHLUSS (GASP) 2022/1908 DES RATES vom 6. Oktober 2022 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2022/266 über restriktive Maßnahmen als Reaktion auf die Anerkennung der nicht von der Regierung kontrollierten Gebiete der ukrainischen Regionen Donezk und Luhansk und die Anordnung der Entsendung russischer Streitkräfte in diese Gebiete
Der Rat hat am 23. Februar 2022 den Beschluss (GASP) 2022/266 erlassen.