BESCHLUSS (EU) 2026/452 DER KOMMISSION vom 27. Februar 2026 zur Einrichtung des Kooperationsnetzes für die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten (Bekannt gegeben unter Aktenzeiche C(2026) 1239)
Die Gruppe sollte auch die Zusammenarbeit zwischen den Vermögensabschöpfungs- und Vermögensverwaltungsstellen in den Mitgliedstaaten und mit Europol erleichtern.
Erwägungsgrund 5 32026D0452
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