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Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken- und Finanzrecht, Verhinderung von Geldwäsche, Betrug und Fälschung von Bargeld und bargeldlosen Zahlungsmitteln, Medaillen und Marken sowie statistische Berichtspflichten umzusetzen. Die betreffenden Rechtsakte sind im Anhang der Währungsvereinbarung aufgelistet.
Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken-…
Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken-…
Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken-…
Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken-…
Nach Artikel 8 Absatz 1 der Vereinbarung ist Andorra verpflichtet, Rechtsakte und Vorschriften der Union in den Bereichen Euro-Banknoten und -Münzen, Banken-…
Nach Artikel 8 der Währungsvereinbarung zwischen der Europäischen Union und dem Fürstentum Andorra (im Folgenden „Währungsvereinbarung“) ist das Fürstentum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.