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Derzeit können Forderungen gegen Personen, Organisation oder Einrichtungen aus der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von anderen als den im Anhang des Beschlusses 2014/145/GASP gelisteten Personen, Organisationen oder Einrichtungen oder von nicht in deren Namen oder auf deren Weisung handelnden Personen geltend gemacht werden, beispielsweise wenn Personen aus der Union die Bereitstellung von Geldern oder wirtschaftlichen Ressourcen, die im Beschluss 2014/145/GASP gelisteten Personen zur Verfügung gestellt werden könnten, einstellen. Daher ist es angezeigt, den Rahmen der Union für restriktive Maßnahmen zu stärken, indem der Anwendungsbereich des Verbots der Befriedigung solcher Forderungen im Zusammenhang mit Verträgen oder Transaktionen ausgeweitet wird, deren Erfüllung bzw. Durchführung unmittelbar oder mittelbar, ganz oder teilweise durch restriktive Maßnahmen der Union berührt wird, um Marktteilnehmer in der Union besser zu schützen. Der Anwendungsbereich des Verbots der Befriedigung solcher Forderungen sollte daher auch auf Forderungen ausgedehnt werden, die von natürlichen oder juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen geltend gemacht werden, die in anderen Drittländern als Mitgliedstaaten oder den in Anhang VII des Beschlusses 2014/512/GASP aufgeführten Partnerländern niedergelassen sind.
Derzeit können Forderungen gegen Personen, Einrichtungen oder Organisationen aus der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von anderen als den in der…
Derzeit können Forderungen gegen Unternehmen der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bei…
Derzeit können Forderungen gegen Unternehmen der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bei…
Derzeit können Forderungen gegen Unternehmen der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bei…
Derzeit können Forderungen gegen Unternehmen der Union, die restriktive Maßnahmen befolgen, von juristischen Personen, Organisationen oder Einrichtungen, bei…
Forderungen von in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, Einrichtungen oder Organisationen oder von Einrichtungen, die sich im…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.