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Die belarussische Nationalbank steht kurz vor der Einführung des digitalen Belarus-Rubels, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Umlauf gebracht und schrittweise von Unternehmen, staatlichen Einrichtungen und Einzelpersonen sowie zwischen ihnen und Akteuren aus Drittländern genutzt wird. Dieses Projekt befindet sich zwar noch in der Vorbereitungsphase, soll aber unter anderem ein Zahlungssystem bereitstellen, das belarussische Personen vor den Auswirkungen der im Beschluss 2012/642/GASP festgelegten restriktiven Maßnahmen schützt. Daher ist es angezeigt, ein Verbot einzuführen, sich unmittelbar oder mittelbar an Transaktionen mit einer solchen belarussischen digitalen Zentralbankwährung zu beteiligen oder Unterstützung für die Entwicklung eines solchen Projekts zu leisten. Es sollte auch eine Übergangsfrist vorgesehen werden, um die ordnungsgemäße Beendigung bestehender Verträge zu ermöglichen.
Die belarussische Nationalbank steht kurz vor der Einführung des digitalen Belarus-Rubels, der voraussichtlich in der zweiten Jahreshälfte 2026 in Umlauf…
Die Zentralbank der Russischen Föderation führt den digitalen Rubel ein, der in den kommenden Jahren zu einer gängigen Zahlungsart für russische Unternehmen,…
Die Zentralbank der Russischen Föderation führt den digitalen Rubel ein, der in den kommenden Jahren zu einer gängigen Zahlungsart für russische Unternehmen,…
Kryptowerte oder digitale Zentralbankwährungen Inkrafttreten Digitaler Belarus-Rubel 24. Mai 2026
Kryptowerte oder digitale Zentralbankwährungen Inkrafttreten Digitaler Belarus-Rubel 25. Mai 2026
Zu den jüngsten Maßnahmen des belarussischen Regimes gehört, die Aktivitäten bestimmter ausländischer Anbieter von Krypto-Dienstleistungen zu verbieten, was auf…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.