Art. 2 32026D0541BESCHLUSS (EU) 2026/541 DES RATES vom 17. Februar 2026 zur Ernennung eines von der Italienischen Republik vorgeschlagenen stellvertretenden Mitglieds des Ausschusses der Regionen
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0439BESCHLUSS (GASP) 2026/439 DES RATES vom 23. Februar 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2024/583 über eine Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES)
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0570BESCHLUSS (EU) 2026/570 DES RATES vom 5. März 2026 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Mitglieder des Internationalen Olivenrates in Bezug auf den Beitritt der Islamischen Republik Pakistan zum Internationalen Übereinkommen von 2015 über Olivenöl und Tafeloliven zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0554BESCHLUSS (EU) 2026/554 DES RATES vom 5. März 2026 über den Abschluss der Vereinbarung zwischen der Europäischen Union und Bosnien und Herzegowina über operative Tätigkeiten, die von der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in Bosnien und Herzegowina durchgeführt werden
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32026D0580BESCHLUSS (EU) 2026/580 DES RATES vom 24. November 2025 über die Unterzeichnung und den Abschluss, im Namen der Europäischen Union, des Abkommens zwischen der Europäischen Union und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Schaffung eines Rahmens für die Beteiligung der Schweizerischen Eidgenossenschaft an Krisenbewältigungsoperationen der Europäischen Union
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Art. 2 32023D0576BESCHLUSS (EU) 2023/576 DES RATES vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Ukraine über die Beförderung von Gütern im Straßenverkehr eingesetzten Gemischten Ausschuss in Bezug auf die Annahme der Geschäftsordnung des Gemischten Ausschusses und die Verlängerung des Abkommens zu vertretenden Standpunkt
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.