Erwägungsgrund 21 32025D0493BESCHLUSS (EU) 2025/493 DES RATES vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von N-Desethyl-Isotonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.
Erwägungsgrund 11 32026D0575Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von N-Pyrrolidinoisotonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu…
Erwägungsgrund 15 32025D0493BESCHLUSS (EU) 2025/493 DES RATES vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von Metonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.
Erwägungsgrund 15 32022D0391BESCHLUSS (EU) 2022/391 DES RATES vom 3. März 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 65. Tagung der Suchtstoffkommission zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte die Union den Standpunkt vertreten, dass Metonitazen in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe aufzunehmen ist.
Erwägungsgrund 12 32025D0493BESCHLUSS (EU) 2025/493 DES RATES vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von Protonitazepyn in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.
Erwägungsgrund 18 32025D0493BESCHLUSS (EU) 2025/493 DES RATES vom 5. März 2025 über den im Namen der Europäischen Union auf der 68. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt
Daher sollte der Standpunkt der Union darin bestehen, die Aufnahme von Etonitazepipne in Anhang I des Übereinkommens über Suchtstoffe zu unterstützen.