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Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, auf Empfehlung des Befehlshabers der EU-Operation und des EU-Militärausschusses (EUMC) die geeigneten Beschlüsse über die Annahme der angebotenen Beiträge von Drittstaaten zur Operation der Europäischen Union der maritimen Sicherheit zur Wahrung der Freiheit der Schifffahrt im Zusammenhang mit der Krise im Roten Meer (EUNAVFOR ASPIDES) zu fassen.
Gemäß Artikel 7 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2024/583 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee ermächtigt, auf Empfehlung des…
Gemäß Artikel 6 Absatz 1 der Gemeinsamen Aktion 2008/851/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2014/73/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2014/73/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses 2013/34/GASP hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) ermächtigt, die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.