Erwägungsgrund 1 32026D0754
Gemäß Artikel 10 Absatz 1 des Beschlusses 2010/452/GASP des Rates ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (im Folgenden „PSK“) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, die entsprechenden Beschlüsse hinsichtlich der Ausübung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beobachtermission der Europäischen Union in Georgien (EUMM Georgia) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik (im Folgenden „Hoher Vertreter“).