Erwägungsgrund 2 32024D0955BESCHLUSS (GASP) 2024/955 DES RATES vom 25. März 2024 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2026 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32026D1837BESCHLUSS (GASP) 2026/1837 DES RATES vom 24. Juli 2026 zur Änderung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 über restriktive Maßnahmen angesichts der militärischen Unterstützung des Angriffskriegs Russlands gegen die Ukraine sowie bewaffneter Gruppen und Organisationen im Nahen Osten und in der Region des Roten Meeres durch Iran sowie der Handlungen Irans, die die Freiheit der Schifffahrt im Nahen Osten untergraben
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses (GASP) 2023/1532 sollten die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis zum 27. Juli 2027 verlängert…
Erwägungsgrund 2 32022D0450BESCHLUSS (GASP) 2022/450 DES RATES vom 18. März 2022 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2024 verlängert werden.
Erwägungsgrund 11 32026D1105BESCHLUSS (GASP) 2026/1105 DES RATES vom 18. Mai 2026 zur Änderung des Beschlusses 2013/255/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Syrien
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2013/255/GASP sollten die darin festgelegten restriktiven Maßnahmen bis zum 1. Juni 2027 verlängert werden.
Erwägungsgrund 2 32026D0779BESCHLUSS (GASP) 2026/779 DES RATES vom 30. März 2026 zur Änderung des Beschlusses 2011/235/GASP über restriktive Maßnahmen gegen bestimmte Personen und Organisationen angesichts der Lage in Iran
Auf der Grundlage einer Überprüfung des Beschlusses 2011/235/GASP ist der Rat zu der Auffassung gelangt, dass die darin enthaltenen restriktiven Maßnahmen bis…
Erwägungsgrund 2 32020D0435BESCHLUSS (GASP) 2020/435 DES RATES vom 23. März 2020 zur Änderung des Beschlusses 2011/173/GASP über restriktive Maßnahmen angesichts der Lage in Bosnien und Herzegowina
Als Ergebnis einer Überprüfung des Beschlusses 2011/173/GASP sollten die restriktiven Maßnahmen bis zum 31. März 2021 verlängert werden.