Erwägungsgrund 2 32026D0768
Gemäß Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses (GASP) 2020/472 hat der Rat das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) ermächtigt, Beschlüsse zur Ernennung des Befehlshabers der EU-Einsatzkräfte für die EUNAVFOR MED IRINI (im Folgenden „Befehlshaber der EU-Einsatzkräfte“) zu fassen.