Art. 2 32022D2256BESCHLUSS (EU) 2022/2256 DER KOMMISSION vom 15. November 2022 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Schweiz auf der Ebene funktionaler Luftraumblöcke gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den dritten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 8076) (Nur der deutsche, französische und italienische Text sind verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.
Art. 2 32023D0178BESCHLUSS (EU) 2023/178 DER KOMMISSION vom 14. Dezember 2022 über die Kohärenz des gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates von der Schweiz vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurfs mit den unionsweit geltenden Leistungszielen für den dritten Bezugszeitraum (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 9236) (Nur der englische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Schweizerische Eidgenossenschaft gerichtet.
Art. 3 32026D0860BESCHLUSS (EU) 2026/860 DES RATES vom 5. März 2026 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Protokoll über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Linienverkehr und in Sonderformen des grenzüberschreitenden Linienverkehrs mit Kraftomnibussen zum Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen (Interbus-Übereinkommen) eingesetzten Gemeinsamen Ausschuss hinsichtlich des Entwurfs des Beschlusses Nr. …/… des Ausschusses zur Festlegung seiner Geschäftsordnung zu vertreten ist
Dieser Beschluss ist an die Kommission gerichtet.
Art. 3 32026D0867BESCHLUSS (EU) 2026/867 DER KOMMISSION vom 27. März 2026 über die Einleitung der eingehenden Prüfung bestimmter Leistungsziele, die in dem von der Slowakei gemäß der Verordnung (EG) Nr. 549/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vorgelegten überarbeiteten Leistungsplanentwurf für den vierten Bezugszeitraum enthalten sind (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2026) 2012) (Nur der slowakische Text ist verbindlich)
Dieser Beschluss ist an die Slowakische Republik gerichtet.
Art. 2 32018D0860BESCHLUSS (EU) 2018/860 DER KOMMISSION vom 7. Februar 2018 über die Beihilferegelung SA.45852-2017/C (ex 2017/N) Deutschlands zur Einrichtung einer Kapazitätsreserve (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2018) 612) (Nur der deutsche Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
Dieser Beschluss ist an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet.