Erwägungsgrund 1 32026D0925
Nach Artikel 9 Absatz 1 des Beschlusses (GASP) 2017/1869 ist das Politische und Sicherheitspolitische Komitee (PSK) im Einklang mit Artikel 38 Absatz 3 des Vertrags ermächtigt, entsprechende Beschlüsse zur Wahrnehmung der politischen Kontrolle und strategischen Leitung der Beratenden Mission der Europäischen Union zur Unterstützung der Reform des Sicherheitssektors in Irak (EUAM Iraq) zu fassen, einschließlich des Beschlusses zur Ernennung eines Missionsleiters auf Vorschlag des Hohen Vertreters der Union für Außen- und Sicherheitspolitik.