§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BeschVAnwendungsbereich der Verordnung
die Bundesagentur für Arbeit nach § 39 Absatz 1 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes einem Aufenthaltstitel, der einer Ausländerin oder einem Ausländer die Ausübung…
§ 8 Abs. 1 BeschVBetriebliche Aus- und Weiterbildung; Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
Die Zustimmung kann für die Erteilung eines Aufenthaltstitels nach § 16a Absatz 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden.
§ 32 Abs. 3 BeschVBeschäftigung von Personen mit Duldung oder Aufenthaltsgestattung
Der Absatz 2 findet auch Anwendung auf Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsgestattung.
§ 38 Abs. 4 AufenthGGesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet
Die Ausübung einer Erwerbstätigkeit ist innerhalb der Antragsfrist des Absatzes 1 Satz 2 und im Falle der Antragstellung bis zur Entscheidung der…
§ 26 BVFGGesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge
Personen, die die Aussiedlungsgebiete als Spätaussiedler verlassen wollen, um im Geltungsbereich dieses Gesetzes ihren ständigen Aufenthalt zu nehmen, wird nach…