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Das Gesetz tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung und Technologie Der Finanzminister Die Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie Der Innenminister Die Ministerin für Schule und Weiterbildung Der Minister für Bauen und Verkehr Die Justizministerin Der Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz zugleich für den Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales Der Minister für Generationen, Familie, Frauen und Integration Der Minister für Bundes- und Europaangelegenheiten Zusatz: (Artikel 12 des Gesetzes zur Anpassung der Besoldungs- und Versorgungsbezüge sowie zur Änderung besoldungs-, versorgungs- und dienstrechtlicher Vorschriften im Land Nordrhein-Westfalen vom 20. Dezember 2007 (GV. NRW. S. 750)) Schlussvorschriften Bekanntmachungsermächtigung Das Finanzministerium wird ermächtigt, die nach Artikel 1 §§ 2 und 3 erhöhten Beträge im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes bekannt zu machen. Zum Textanfang
Das Gesetz tritt am 1. März 2009 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2013 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und…
Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. April 2011 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und…
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2015 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Die Ministerpräsidentin Die Ministerin für Schule und…
Das Gesetz tritt zum 1. Januar 2008 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation, Wissenschaft, Forschung…
Das Gesetz tritt mit Wirkung vom 18. Oktober 2008 in Kraft. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen Der Ministerpräsident Der Minister für Innovation,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.