BetrPrämDurchfV — InhaltsübersichtAbschnitt 4 Härtefälle, Betriebsinhaber in besonderer Lage, NeueinsteigerGesetzBund§ 13 BetrPrämDurchfV(weggefallen)Verordnung zur Durchführung der einheitlichen Betriebsprämie · Abschnitt 4 § 12§ 14 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 12§ 14