§ 61 Abs. 4 NRW-27385Personalvertretungsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen - Landespersonalvertretungsgesetz - LPVG -
Der Personalrat hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu den Besprechungen zwischen Dienststelle und Personalrat nach § 63 beizuziehen, wenn…
§ 62 Abs. 4 SächsPersVGSächsisches Personalvertretungsgesetz
Der Personalrat hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu den Besprechungen zwischen Dienststellenleitung und Personalrat nach § 71 Absatz 1 beizuziehen,…
§ 72 Abs. 5 SPersVGSaarländisches Personalvertretungsgesetz (SPersVG)1) Vom 13. November 2024
Der Personalrat hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu Besprechungen zwischen der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle und dem Personalrat…
§ 39 Abs. 2 BetrVGSprechstunden
Führt die Jugend- und Auszubildendenvertretung keine eigenen Sprechstunden durch, so kann an den Sprechstunden des Betriebsrats ein Mitglied der Jugend- und…
§ 104 Abs. 3 BPersVGBundespersonalvertretungsgesetz
Der Personalrat hat die Jugend- und Auszubildendenvertretung zu den Besprechungen zwischen der Leiterin oder dem Leiter der Dienststelle und dem Personalrat…