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Es ist schriftlich anhand von mindestens zwei Situationsaufgaben je Handlungsbereich zu prüfen. Die Prüfung dauert je Handlungsbereich mindestens 90 Minuten, höchstens 120 Minuten und insgesamt nicht mehr als 210 Minuten.
Das Gesamtergebnis des Prüfungsteils wird aus dem arithmetischen Mittel der einzelnen Handlungsbereiche ermittelt.
Wurde in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung in diesem Handlungsbereich und die der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einem Gesamtergebnis zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet.
die zusammengefasste Bewertung für den Prüfungsteil „Personalmanagement“ sowie
Im Prüfungsteil „Personalmanagement“ wird in folgenden Handlungsbereichen geprüft: Die Prüfung wird schriftlich durchgeführt.
Wurde in einem Handlungsbereich eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist in diesem Handlungsbereich eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die…
Wurde eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Die Ergänzungsprüfung soll in der Regel nicht länger als 20…
Wurde in der Situationsaufgabe eine mangelhafte Prüfungsleistung erbracht, ist eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer ungenügenden schriftlichen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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