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Für die Hauptbewertungsstützpunkte werden auf den 1. Januar 1964 Vergleichszahlen festgesetzt. Sie sind für die gärtnerische Nutzung zu entnehmen. Die Anlage 1 enthält Vorbemerkungen zu den Anlagen 2, 3 und 4.
für den Nutzungsteil Gemüse-, Blumen- und Zierpflanzenbau der Anlage 2,
für den Nutzungsteil Obstbau der Anlage 3,
für den Nutzungsteil Baumschulen der Anlage 4
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.