BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Dritter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet›B. GrundvermögenGesetzBund(XXXX) §§ 129 bis 133 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt, B.Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).