BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Dritter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Vermögen in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet›C. BetriebsvermögenGesetzBund(XXXX) §§ 134 bis 136 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Dritter Abschnitt, C.§ 137 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).§ 137