BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Vierter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997›C. Grundvermögen›II. Bebaute GrundstückeGesetzBund(XXXX) §§ 146 bis 150 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Vierter Abschnitt, C., II.Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).