BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Erster Abschnitt Einheitsbewertung›C. Grundvermögen›IV. SondervorschriftenGesetzBund(XXXX) §§ 91 bis 94 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Erster Abschnitt, C., IV.Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).