BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Erster Abschnitt Einheitsbewertung›D. BetriebsvermögenGesetzBund§ 109a BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Erster Abschnitt, D. § 109Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 109