BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Vierter Abschnitt Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997›C. Grundvermögen›I. Unbebaute GrundstückeGesetzBund§ 145 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Vierter Abschnitt, C., I.Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen).