§ 21 GrStGGrundsteuergesetz
Bescheide über die Neuveranlagung oder die Nachveranlagung von Steuermeßbeträgen können schon vor dem maßgebenden Veranlagungszeitpunkt erteilt werden. Sie sind…
Art 2 Abs. 2 BewGÄndGGesetz zur Änderung des Bewertungsgesetzes
Fortschreibungen der nach Absatz 1 festgestellten Einheitswerte, Nachfeststellungen und Aufhebungen von Einheitswerten des Grundbesitzes werden nach den §§ 22…
§ 266 Abs. 4 BewGErstmalige Anwendung des Siebenten Abschnitts des Zweiten Teils
Einheitswertbescheide, Grundsteuermessbescheide, Bescheide über die Zerlegung des Grundsteuermessbetrags und Grundsteuerbescheide, die vor dem 1. Januar 2025…
§ 263 Abs. 1 BewGErmächtigungen
Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die folgenden Anlagen zu ändern: In der jeweiligen…