BewG — InhaltsübersichtZweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften›Erster Abschnitt Einheitsbewertung›D. BetriebsvermögenGesetzBund§ 98 BewG(weggefallen)Bewertungsgesetz · Zweiter Teil, Erster Abschnitt, D. § 97§ 98a Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 97§ 98a