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(Fundstelle: BGBl. 2024 I Nr. 387, S. 65 - 70)
Berechnungsformel für die der Tabelle nicht zu entnehmenden Vervielfältiger (Barwertfaktoren für die Kapitalisierung):
Vervielfältiger =
q = 1 + Zinssatz, wobei Zinssatz =
p = Zinsfuß
n = Restnutzungsdauer / Restlaufzeit
Das jeweilige Berechnungsergebnis ist kaufmännisch auf vier Nachkommastellen zu runden.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.