§ 5 Abs. 1 SprAuGGesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
Die regelmäßigen Wahlen des Sprecherausschusses finden alle vier Jahre in der Zeit vom 1. März bis 31. Mai statt. Sie sind zeitgleich mit den regelmäßigen…
§ 7 Abs. 1 SprAuGGesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
Spätestens zehn Wochen vor Ablauf seiner Amtszeit bestellt der Sprecherausschuß einen aus drei oder einer höheren ungeraden Zahl von leitenden Angestellten…
§ 3 Abs. 1 WOSprAuGErste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes
Spätestens sechs Wochen vor dem ersten Tag der Stimmabgabe erläßt der Wahlvorstand ein Wahlausschreiben, das vom Vorsitzenden und von mindestens einem weiteren…
§ 12 Abs. 1 SprAuGGesetz über Sprecherausschüsse der leitenden Angestellten
Vor Ablauf einer Woche nach dem Wahltag hat der Wahlvorstand die Mitglieder des Sprecherausschusses zu der nach § 11 Abs. 1 vorgeschriebenen Wahl einzuberufen.…
§ 26 Abs. 1 WOSprAuGErste Verordnung zur Durchführung des Sprecherausschußgesetzes
Ist der Wahlvorstand nach § 7 Abs. 2 des Gesetzes gewählt, hat er unverzüglich eine geheime Abstimmung darüber herbeizuführen, ob ein Sprecherausschuß gewählt…