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Der Bund errichtet das Bundesamt für Justiz (Bundesamt) als Bundesoberbehörde. Es untersteht dem Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. Zweck der Errichtung des Bundesamts ist die Neuorganisation der Bundesjustizverwaltung durch Schaffung einer zentralen Dienstleistungsbehörde.
Das Bundesamt hat seinen Sitz in Bonn.
Die Bundesanstalt ist eine rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bonn.
Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Bonn und in Frankfurt am Main.
Das Bundesamt hat seinen Sitz in Brandenburg an der Havel.
Das Bundesamt unterstützt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz bei der
Die Bundesanstalt hat ihren Sitz in Berlin.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.