BSG, B 1 KR 31/18 RUrteil v. 2019-07-30 · § 157 BGB
Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütungsstreitigkeit - Normvertrag - Aufrechnung - genaue Benennung des Leistungs- und Erstattungsanspruchs - Anwendung der allgemeinen bürgerlich-rechtlichen Tilgungsgrundsätze auf die individualisierten Aktiv- und Passivforderungen
BSG, B 1 KR 5/19 RUrteil v. 2019-04-09 · § 157 BGB
Krankenversicherung - Krankenkasse - Anspruch gegen Krankenhaus auf Erstattung geleisteter Umsatzsteuer auf die Herstellungskosten von ambulant an Versicherte abgegebene Arzneimittelzubereitungen - Abtretung des um die Umsatzsteuer überhöhten Vergütungsanspruch durch Krankenhaus an Abrechnungszentrum im Wege des unechten Factoring - vertraglicher Rückzahlungsanspruch der Krankenkasse gegen Krankenhaus - Beginn des Zinsanspruchs einer gesetzlich von dem Eintritt der Rechtshängigkeit ab zu verzinsenden Geldschuld - Revisionsverfahren - Anerkenntnisurteil nur auf gesonderten Antrag des Klägers
BSG, B 2 U 21/17 RUrteil v. 2019-01-29 · § 157 BGB
(Gesetzliche Unfallversicherung - Beitragsrecht - Rettungsdienst - hauptamtlich Beschäftigte - gesetzliche Beitragsfreiheit - kein unionsrechtliches Durchführungsverbot - Erstreckung der Beitragsfreiheit auf Beschäftigte iS des § 2 Abs 1 Nr 1 SGB 7 - Auslegung - Vorbehalt des Gesetzes - keine stillschweigende Verweisung in § 128 Abs 1 Nr 6 SGB 7 auf § 2 Abs 1 Nr 12 SGB 7 - beitragsrechtliche Gleichbehandlung mit DRK - gesetzgeberische Grundentscheidung)
BSG, B 5 RE 3/18 RUrteil v. 2018-12-13 · § 157 BGB
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht einer Bauingenieurin für die Tätigkeit als Projektleiterin im Straßen- und Tiefbau - Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen umfassender revisionsgerichtlicher Auslegungsbefugnis - Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung
BSG, B 5 RE 1/18 RUrteil v. 2018-12-13 · § 157 BGB
Rentenversicherung - Befreiung von der Versicherungspflicht eines Bauingenieurs - Formularbescheide eines bundesweit zuständigen Versicherungsträgers unterliegen umfassender revisionsgerichtlicher Auslegungsbefugnis - Befreiungsbescheid bezieht sich auf die konkret ausgeübte Beschäftigung