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Solange die elterliche Sorge ruht, ist ein Elternteil nicht berechtigt, sie auszuüben.
die Ausbildung aufgrund eines Sonderurlaubs oder einer Eltern- oder Pflegezeit ruht,
Der Anspruch auf Leistungen ruht, solange Versicherte Satz 1 gilt nicht für den Anspruch auf Mutterschaftsgeld.
Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn das Familiengericht feststellt, dass er auf längere Zeit die elterliche Sorge tatsächlich nicht ausüben kann.
Die elterliche Sorge eines Elternteils ruht, wenn er geschäftsunfähig ist.
Ist ein Elternteil tatsächlich verhindert, die elterliche Sorge auszuüben, oder ruht seine elterliche Sorge, so übt der andere Teil die elterliche Sorge allein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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