BSG, B 2 U 1/22 RUrteil v. 2024-09-26 · § 214 Abs 1 BGB
(Gesetzliche Unfallversicherung - Verjährung eines Anspruchs auf Verletztenrente - keine Hemmung durch bloße Anhängigkeit eines Verwaltungsverfahrens - Entstehung des Rentenanspruchs - Verjährungshemmung - Begriff der "erforderlichen Verhandlungen" nach § 203 BGB - Bezug auf konkrete Leistung nicht erforderlich - Leistungen von Amts wegen - kein Verzicht auf schriftlichen Antrag - Erhebung der Verjährungseinrede - unzulässige Rechtsausübung)
BSG, B 5 R 18/21 RUrteil v. 2023-07-26 · § 214 Abs 1 BGB
(Zahlung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung nach dem Tod des Leistungsberechtigten - Verjährung von Ansprüchen auf Erstattung nach § 118 Abs 4a SGB 6 - Kenntnis des Renten Service - Kenntnis des Rentenversicherungsträgers - Zurechnung)
BSG, B 5 R 35/21 RUrteil v. 2022-04-07 · § 214 BGB
(Verjährung des Erstattungsanspruchs des Rentenversicherungsträgers gegen den zuständigen Träger der Versorgungslast nach § 225 Abs 1 SGB 6 - Vereinbarkeit mit höherrangigem Recht)
BSG, B 12 KR 21/19 RUrteil v. 2019-09-19 · § 214 BGB
Versicherungspflicht bzw -freiheit - Geschäftsführer von Familiengesellschaften - Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbstständigen Tätigkeit - Minderheitsgesellschafter - schuldrechtliche Stimmrechtsvereinbarungen - kein Vertrauensschutz in die sog "Kopf-und-Seele"-Rechtsprechung - Verjährung von Ansprüchen auf Gesamtsozialversicherungsbeiträge nur auf Einrede
BFH, II R 1/16Urteil v. 2020-02-05 · § 214 Abs 1 BGB
Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod des Pflichtteilsverpflichteten