Gesetze
Gesetz wird geladen …
Auf vertragsmäßige Zuwendungen und Auflagen finden die für letztwillige Zuwendungen und Auflagen geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
Der Erblasser kann durch Testament den Erben oder einen Vermächtnisnehmer zu einer Leistung verpflichten, ohne einem anderen ein Recht auf die Leistung…
Der Erblasser kann für den Fall, dass die dem Erben oder einem Vermächtnisnehmer auferlegten Vermächtnisse und Auflagen auf Grund der Beschränkung der Haftung…
Der Erblasser kann durch letztwillige Verfügung, der Zuwendende bei der Zuwendung In den Fällen des Satzes 1 Nummer 1 gilt § 1783 entsprechend. In den Fällen…
Auf eine Hypothek der in § 1190 bezeichneten Art finden diese Vorschriften keine Anwendung.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.