BGB — InhaltsübersichtBuch 2 Recht der Schuldverhältnisse›Abschnitt 8 Einzelne Schuldverhältnisse›Titel 3 Darlehensvertrag; Finanzierungshilfen und Ratenlieferungsverträge zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher›Untertitel 2 Finanzierungshilfen zwischen einem Unternehmer und einem VerbraucherGesetzBund§ 509 BGB(weggefallen)Bürgerliches Gesetzbuch · Buch 2, Abschnitt 8, Titel 3, Untertitel 2 § 508Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). § 508