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Die Kündigung des Bauvertrags bedarf der schriftlichen Form.
Die Kündigung bedarf der schriftlichen Form.
Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form.
Die Beendigung von Arbeitsverhältnissen durch Kündigung oder Auflösungsvertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform; die elektronische Form ist…
Der Verbraucherbauvertrag bedarf der Textform.
Die Kündigung bedarf der Schriftform, soweit nicht durch Rechtsvorschrift eine andere Form vorgeschrieben ist. Sie soll begründet werden.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.