§ 39 Abs. 2 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Die Schulleiterin oder der Schulleiter legt mit Genehmigung der Schulaufsichtsbehörde das Kursangebot für die Jahrgangsstufen 11 und 12 fest. Ein Anspruch der…
§ 18 Abs. 2 SchulG NRWSchulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen
Der Unterricht in der gymnasialen Oberstufe wird in einem Kurssystem erteilt, das nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung Kurse auf unterschiedlichen…
§ 45 Abs. 2 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
An die Stelle der Grundkurse gemäß § 43 Absatz 1 tritt ein Grundkursangebot, das von der obersten Schulaufsichtsbehörde festgelegt wird. Diese Grundkurse können…
§ 29 Abs. 2 BGySO SNStruktur und Organisation
Grundkurse führen auf grundlegendem Anforderungsniveau in Sachverhalte, Problemkomplexe und Strukturen eines Faches ein.
§ 41 Abs. 3 SOGYA SNSchulordnung Gymnasien Abiturprüfung
Die Schule kann als zweites Leistungskursfach zusätzlich Kunst, Chemie und Biologie anbieten. Das Fächerangebot bedarf der Genehmigung der…