Gesetze
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Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil.
Die Prüfung erstreckt sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen,
Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten,
betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen,
Finanzmanagement des Unternehmens wahrnehmen, gestalten und überwachen,
Kosten- und Leistungsrechnung zielorientiert anwenden,
ein internes Kontrollsystem sicherstellen,
Kommunikation, Führung und Zusammenarbeit mit internen und externen Partnern sicherstellen.
Die Prüfung gliedert sich in folgende Handlungsbereiche:
Die Prüfung bezieht sich auf die Handlungsbereiche:
Jahresabschlüsse aufbereiten,
Die Prüfung bezieht sich auf die folgenden Handlungsbereiche:
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.