§ 3 Abs. 3 Nr. 3 SächsBelStGSächsisches Belegstellengesetz
dafür zu sorgen, dass die Bienenvölker in seiner Gegenwart oder im Beisein einer von ihm beauftragten Person auf Verlangen der oberen Landwirtschaftsbehörde…
§ 7 Abs. 2 BienSeuchVDarüber hinaus darf der Bienenstand nur von dem Besitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen,…
§ 3 Abs. 5 RindTbVVerordnung zum Schutz gegen die Tuberkulose des Rindes
In den Fällen des Absatzes 2 Satz 1 und 2 und des Absatzes 4 ist der Tierhalter oder sein Vertreter verpflichtet, zur Durchführung dieser Untersuchungen die…
§ 8 Abs. 1 Nr. 1 BienSeuchVDer Bienenstand darf nur von dem Besitzer, seinem Vertreter, den mit der Beaufsichtigung, Wartung und Pflege der Bienenvölker betrauten Personen, von Tierärzten…
§ 2 TSEÜberwV 2001Verordnung zur Überwachung transmissibler spongiformer Enzephalopathien und zur Durchführung bestimmter Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 999/2001
Der Besitzer von Tierkörpern und die nach § 3 des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes zur Beseitigung Verpflichteten haben bei der Probennahme für die…