§ 5 Abs. 3 Nr. 3 BierStVVerordnung zur Durchführung des Biersteuergesetzes
das Bier im Steuerlager verkaufsfertig hergerichtet und weiter gehenden Lagerbehandlungen unterzogen wird.
§ 3 Nr. 2 BierStGBiersteuergesetz
Verfahren der Steueraussetzung: steuerliches Verfahren, das auf die Herstellung, die Bearbeitung, die Verarbeitung, die Lagerung in Steuerlagern sowie die…
§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BrauMMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Brauer- und Mälzer-Handwerk
Herstellung und Abfüllung von Bieren und alkoholfreien Getränken.
§ 5 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BrauMMstrVVerordnung über das Berufsbild und über die Prüfungsanforderungen im praktischen und im fachtheoretischen Teil der Meisterprüfung für das Brauer- und Mälzer-Handwerk
Herstellung und Abfüllung von Bier, insbesondere Würzebereitung, Gärung, Lagerung und Filtration,
§ 26 Abs. 2 Nr. 1 BierStGBiersteuergesetz
das Bier sich in einem der in § 3 Nummer 3 genannten Verfahren befindet,