§ 27 Abs. 2 SchaumwZwStGSchaumwein- und Zwischenerzeugnissteuergesetz
Die Bundesfinanzbehörden können auch bereits aufbereitete Daten dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke…
§ 34 Abs. 2 TabStGTabaksteuergesetz
Die Bundesfinanzbehörden können auch bereits aufbereitete Daten dem Statistischen Bundesamt zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke…
§ 35 Abs. 1 AlkStGAlkoholsteuergesetz
Nach näherer Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen stellen die Hauptzollämter für statistische Zwecke Erhebungen an und teilen die Ergebnisse in…
§ 9 Abs. 2 StStatGGesetz über Steuerstatistiken
Absatz 1 gilt entsprechend, soweit den statistischen Ämtern der Länder die statistische Aufbereitung der Angaben zur Biersteuer übertragen wird.
§ 15 Abs. 2 LuftVStGLuftverkehrsteuergesetz
Die Bundesfinanzbehörden können dem Statistischen Bundesamt auch bereits aufbereitete Daten zur Darstellung und Veröffentlichung für allgemeine Zwecke…