§ 35 Abs. 4 BinSchEOEichbescheinigung
Die Eichbescheinigung für das Baumuster eines Sportboots erhält den Zusatz „Baumuster“. Sie ist nicht Urkunde nach § 13 Absatz 1 der Schiffsregisterordnung; der…
§ 36 Abs. 4 BinSchEOEichplakette mit Eichzeichen
Eine Eichplakette für das Baumuster eines Sportboots wird nur erteilt, wenn das Sportboot auch nach § 34 überprüft ist und außer der Eichbescheinigung für das…
Anlage 26 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
(Fundstelle: Anlageband zu BGBl. I 2021, Ausgabe 81 vom 6. Dezember 2021, S. 103)