§ 116 Abs. 2 BinSchGIn den Fällen der großen Haverei und des Verlusts oder der Beschädigung durch rechtswidrige Handlungen finden die Vorschriften des § 115 entsprechende…
§ 78 Abs. 3 BinSchGAuf die Große Haverei sind die §§ 589 bis 592, 594 und 595 des Handelsgesetzbuchs mit der Maßgabe entsprechend anzuwenden, dass für die Verteilung auf die…
§ 589 Abs. 1 HGBHandelsgesetzbuch
Die Anwendung der Vorschriften über die Große Haverei wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass die Gefahr durch Verschulden eines Beteiligten oder eines Dritten…
§ 2 Abs. 1 Nr. b) BinSchGerGGesetz über das gerichtliche Verfahren in Binnenschiffahrtssachen
andere Ansprüche wegen der Beschädigungen, welche Schiffer während ihrer Fahrt oder beim Anlanden anderen verursacht haben;
Art. 30 Abs. 2 NRW-26472Preußisches Gesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Die Kosten sind, unbeschadet der Vorschrift des Artikel 9, von den an dem Verfahren Beteiligten in dem Verhältnisse zu tragen, in welchem sie zu dem…