§ 121 FGOFinanzgerichtsordnung
Für das Revisionsverfahren gelten die Vorschriften über das Verfahren im ersten Rechtszug und die Vorschriften über Urteile und andere Entscheidungen…
§ 107 Abs. 1 Nr. 2 WPOGesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
wenn der Senat für Wirtschaftsprüfersachen bei dem Oberlandesgericht entgegen einem Antrag der Staatsanwaltschaft nicht auf Ausschließung erkannt hat;
§ 165 SGGSozialgerichtsgesetz
Für die Revision gelten die Vorschriften über die Berufung entsprechend, soweit sich aus diesem Unterabschnitt nichts anderes ergibt. § 153 Abs. 2 und 4 sowie §…
§ 161 Abs. 4 SGGSozialgerichtsgesetz
Die Revision kann nicht auf Mängel des Verfahrens gestützt werden.
§ 333 StPOStrafprozeßordnung
Gegen die Urteile der Strafkammern und der Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte ist Revision zulässig.