§ 10 BinSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 9 Abs. 1 BinSchAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschiffer und zur Binnenschifferin
Teil 2 der Abschlussprüfung erstreckt sich auf
§ 10 Nr. 4 BankkflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Bankkaufmann und zur Bankkauffrau
Wirtschafts- und Sozialkunde.
§ 10 VersFinKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzanlagen und zur Kauffrau für Versicherungen und Finanzanlagen
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
§ 10 IndKflAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Industriekaufmann und zur Industriekauffrau
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt: