§ 3 Abs. 3 BinSchPersFührEBefähPrVPrüfungsformen und Hilfsmittel
Die Schiffsführerprüfung für das Unionspatent besteht aus einer theoretischen Prüfung und einer praktischen Prüfung mit den Teilen Reiseplanung und…
§ 38 Abs. 3 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Die praktische Prüfung wird entsprechend den Vorgaben der Anlage 10 durchgeführt. Sie umfasst die Prüfungsteile Reiseplanung und Reisedurchführung. Der…
§ 11 Abs. 3 BinSchKapAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
Die Prüfungszeit beträgt 180 Minuten.
§ 75 Abs. 4 BinSchPersVVerordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt
Der Prüfungsteil Reiseplanung ist bestanden, wenn der Prüfling Alle übrigen mündlichen Prüfungen sind bestanden, wenn der Prüfling
§ 12 Abs. 4 BinSchKapAusbVVerordnung über die Berufsausbildung zum Binnenschifffahrtskapitän und zur Binnenschifffahrtskapitänin
Die Prüfungszeit für die Durchführung der Arbeitsaufgabe beträgt 90 Minuten. Die Prüfungszeit für das auftragsbezogene Fachgespräch beträgt 15 Minuten.