BinSchPersV — InhaltsübersichtGesetzAnlage 32 BinSchPersV(zu § 137 Absatz 2) (weggefallen)Verordnung über die Besatzung und über die Befähigungen der Besatzung von Fahrzeugen in der Binnenschifffahrt · Teil 7 Anlage 31Anlage 33 Diese Vorschrift trägt keinen Text (weggefallen). Anlage 31