§ 1 Nr. 2 BinSchSprFunkVGeltungsbereich
den Erwerb eines UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk (UKW-Sprechfunkzeugnis (UBI)).
§ 1.01 Nr. 56 BinSchStrOBinnenschifffahrtsstraßen-Ordnung
„Binnenschifffahrt-Sprechfunkverordnung“: Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des…
§ 4 Abs. 3 Nr. 2 BinSchSprFunkVErlaubnis
von einer Vertragsverwaltung der Regionalen Vereinbarung auf Grund dieser Vereinbarung ausgestellten UKW-Sprechfunkzeugnisses für den Binnenschifffahrtsfunk,
Art. 1 Abs. 2 Nr. 3 SN-14104Zweite Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den…
Art. 1 Satz 3 Nr. 3 SN-10943Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit zur Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung
die Verordnung über den Betrieb von Sprechfunkanlagen auf Ultrakurzwellen in der Binnenschifffahrt und den Erwerb des UKW-Sprechfunkzeugnisses für den…