Gesetze
Gesetz wird geladen …
Für die Beförderung von mehr als 12 bis zu höchstens 35 Fahrgästen durch Fahrgastboote zugelassene Fahrtgebiete (Anhang IX der Binnenschiffsuntersuchungsordnung BGBl I 2018, 1398)
Ein neuer Chat, das ganze BinSchUO2018Anh IX bereits als Kontext geladen.
Chat öffnenWenn Sie die Fundstelle kennen, ist die Suche der kürzere Weg — „§ 536 BGB“ führt direkt zur Vorschrift.
Amtliche Texte, maschinell aus der Quelle aufbereitet. Keine Rechtsberatung — maßgeblich ist die amtliche Verkündung.