§ 17 Abs. 2 Nr. 2 Bio-AHVVFeststellung von Verstößen
das Zertifikat nach § 13 Absatz 3 oder nach § 14 Absatz 1 Satz 4 befristet aussetzen oder aufheben.
§ 2 Nr. 15 Bio-AHVVBegriffsbestimmungen
„Veranstaltungszertifikat“: Zertifikat, das von einer Kontrollstelle für einen Anlass, der bis auf eine Dauer von bis zu zwei Monaten befristet ist, ausgestellt…
§ 14 Abs. 3 Bio-AHVVVeranstaltungszertifikat
Die Berechnung des Bio-Anteils nach § 8 hat sich abweichend von § 9 Absatz 3 im Fall eines Veranstaltungszertifikats nur auf den Warenbezug für die…
§ 13 Abs. 2 Nr. 2 Buchst. a BioAbfVVerordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf Böden
§ 3 Absatz 8 Satz 2, auch in Verbindung mit § 10 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 und Satz 2 oder Absatz 4,
§ 13 Abs. 3 Bio-AHVVDurchführung der Kontrollen und Zertifizierung
Bei Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung hat die Kontrollstelle dem Unternehmer ein Zertifikat auszustellen. Auf Antrag des Unternehmers ist das Zertifikat…